Beitragsbild Fahrerlaubnisentzug, Sperrfristen und die MPU
    Mit dem Entzug Ihres Führerscheins ist Ihre bisherige Fahrberechtigung erloschen. Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis und damit die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins neu beantragen. Zuständig ist die Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann im Umfang der von Ihnen beantragten Fahrerlaubnisklassen erfolgen. Das Strafgericht hat im Strafverfahren nicht darüber entschieden, ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder erhalten. Die Sperrfrist bestimmt lediglich, ab wann Ihnen die Führerscheinstelle frühestens wieder eine Fahrerlaubnis erteilen darf. Vor jeder Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die Führerscheinstelle prüfen, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind oder ob Bedenken gegen Ihre körperliche, geistige und charakterliche Eignung bestehen. Bei Eignungszweifeln, insbesondere unter Berücksichtigung aller bekannt gewordenen Verkehrsverstöße und/oder Straftaten, kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) fordern. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden. Bei bestimmten Sachverhalten, die nachfolgend noch wei- 4 ter erläutert werden, wird immer eine MPU gefordert. Sie haben Probleme mit FahrerlaubnisentzugSperrfristen oder Anträgen? Wir helfen Ihnen! Unser Team berät Sie gerne zu unseren Möglichkeiten bei der Aussetzung oder Verkürzung von Sperrfristen. In einigen Fällen konnten wir sogar den Fahrerlaubnisentzug und die gesamte MPU verhindern. Nur einen Anruf entfernt. 0800 - 117 17 17 (kostenfrei aus dt. Festnetz und Mobil)
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MPU-Vorbereitung sollte keine Massenabfertigung sein, bei uns kümmern wir uns um jeden Teilnehmer einzeln. Daher gibt es nicht nur Gruppenseminare, sondern nach Möglichkeit Einzelgespräche. Mit uns zum Erfolg. Individuell & preiswert!

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