Beitragsbild Bei der MPU durchgefallen: Was folgt daraus?

    Wenn Sie bei der MPU durchgefallen sind, erhalten Sie nach etwa 14 Tagen das negative Gutachten.

    Das heißt vielmehr, Sie sollten natürlich zwei Ausfertigungen erhalten – oder haben Sie etwa den Fehler begangen, dass Sie die Zustimmung unterschrieben haben, dass eine Ausfertigung direkt an die Führerscheinstelle geschickt werden darf?

    Wenn ja, stoppen Sie das sofort!

    Sorgen Sie dafür, dass Sie unbedingt beide Ausfertigungen erhalten, denn ein negatives Gutachten hat in Ihrer Führerscheinakte nichts verloren (wo es sonst nämlich mehr als 10 Jahre lang bleiben und ein böses Hindernis für Sie bedeuten würde).

    Die Nerven behalten!

    Mich erreichen immer wieder verzweifelte Hilferufe wegen knapp bevorstehender Fristen, wo dieses oder jenes jetzt unbedingt geschehen muss.

    Bleiben Sie cool und machen Sie jetzt keine Dummheiten:

    Wenn Sie ein negatives Gutachten erhalten haben, ist ein entscheidender Fehler fast immer schon geschehen (nämlich der, dass Sie zu schlecht oder sogar überhaupt nicht vorbereitet zur MPU angetreten sind).

    Das ist nicht mehr rückgängig zu machen.

    Dass ein negatives Gutachten nachträglich doch noch korrigiert wird, habe ich noch gar nie erlebt.

    Es ergibt also keinen Sinn, jetzt darauf irgendwelche Hoffnungen zu setzen. Auch dann nicht, wenn von der MPU-Stelle ein klärendes Gespräch angeboten wird.

    Es geht dabei nur darum, Ihnen das negativ bewertete Gutachten etwas besser zu erläutern. Änderungen an diesem Gutachten sind nicht vorgesehen.

    Die Fristsetzung, die so oft gefürchtet wird, kommt von der Führerscheinstelle, und meistens handelt es sich dabei einfach um das Auslaufen der Frist des Führerscheinantrags.

    Im Raum steht die Drohung: Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt das Gutachten nicht vorlegen, wird der Führerscheinantrag abgelehnt.

    Diese Drohung schüchtert viele ein, obwohl es sich nur um eine verwaltungsmäßige Formalität handelt.

    Es ist wichtig, dass Sie Ihre momentane Situation verstehen:

    Der Ablehnung Ihres Führerscheinantrags können Sie zuvor kommen, indem Sie den Antrag selbst zurückziehen (am besten ohne irgendwelche Angaben, denn Sie sind dazu nicht verpflichtet).

    Sie sparen dadurch die Verwaltungsgebühr der Ablehnung Ihres Antrags, aber sonst ändert sich praktisch nichts.

    Vor allem sollten Sie sich keine Illusionen machen, dass Sie irgendeinen Vorteil hätten, wenn Sie das negative Gutachten abgeben:

    Dort steht ja schwarz auf weiß drin, dass man Sie nicht wieder fahren lassen soll, weil der Gutachter zur Ansicht gelangt ist, dass Sie eine besondere Gefahr im Straßenverkehr darstellen!

    Deswegen versteht sich ja wohl von selbst, dass damit kein Blumentopf zu gewinnen ist.

    Die Führerscheinstelle wird also Ihren Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins ablehnen (gegen Gebühr natürlich – oder was dachten Sie?).

    Oft kommt es vor, dass die Führerscheinstelle die Abgabe des Gutachtens verlangt. Lassen Sie sich nicht bluffen: Sie hat absolut keinen Rechtsanspruch darauf.

    Wenn sich die Führerscheinstelle auf stur stellt, können Sie einfach Ihren Führerscheinantrag zurückziehen und sofort wieder neu stellen.

    Alles vom alten Führerscheinantrag wird dadurch hinfällig.

    Die ganze Maschinerie beginnt von vorn (Aufforderung zur MPU usw.).

    Das funktioniert zuverlässig, kostet allerdings natürlich die Verwaltungsgebühr neu (meist ca. 180 Euro).

    Gutachten ausgewertet = fit für neuen Anlauf?

    Auf diese Frage gibt es kein allgemein gültiges Ja oder Nein. Ich kann Ihnen zwar sehr konkret sagen, an welchen Stellen bei der Begutachtung Sie schließlich durchgefallen sind, aber das löst das Problem noch nicht.

    Was folgt daraus? Tatsächlich gibt es Fälle, wo sich ein bestimmter Punkt herauskristallisiert, an dem der MPU-Kandidat nur einen einzigen ganz klaren Fehler gemacht hat, der zwingend zum negativen Gutachten führen musste (z.B. zu kurzer Zeitraum für Abstinenznachweis).

    Das sind überwiegend Leute, die insgesamt recht gut vorbereitet waren, aber eben doch noch nicht gut genug in allen Punkten.

    Wenn alles andere sonst »sauber« und widerspruchsfrei war, kann es mit diesem Wissen beim nächsten Anlauf auch ohne zusätzliche Vorbereitung zum Erfolg reichen.

    Es ist aber eher der Ausnahmefall. Ob das für Sie zutreffen kann oder nicht, das müssen Sie selbst entscheiden.

    Wesentlich häufiger erhalte ich allerdings solche negativen Gutachten, bei denen ich deutlich erkennen kann, dass es noch an sehr Fundamentalem fehlt.

    Das ist insofern etwas tückisch, da sich für den Betroffenen ein solches Gutachten oft verhältnismäßig harmlos liest.

    Typisch sind solche Gespräche, die wesentlich kürzer als eine Stunde gedauert haben und bei denen schon nach wenigen Minuten durch entsprechend »schlechte« Antworten klar war, dass die Bewertung nur noch negativ ausfallen kann.

    Die Befragung wird dann oft knapper gehalten, weil es ja eh nichts mehr bringen würde für die Beantwortung der Fragestellung der Führerscheinstelle.

    Man darf also ganz naiv nicht davon ausgehen, dass die nächste MPU wieder genau gleich ablaufen wird und es nur darum geht, ein paar Dinge anders darzustellen.

    Wenn diese Dinge nämlich entsprechend schwerwiegend waren, hatte das auch einen ganz anderen Ablauf des Gesprächs zur Folge.

    Ohne diese Schwachpunkte beim neuen Anlauf werden Sie also mit Fragen konfrontiert werden, die im alten Gutachten gar nicht vorkamen.

    Das bisschen Zusatzwissen, was Sie so nicht mehr sagen sollten, hilft alleine nicht wirklich weiter.

    Entweder Sie sind jetzt insgesamt deutlich besser vorbereitet (und das geht nicht durch Lesen des negativen Gutachtens alleine), oder Sie werden sehr wahrscheinlich an späteren Stellen im Gutachter-Gespräch wieder hängen bleiben!

    Negatives MPU-Gutachten: Nicht abgeben!

    Das Gutachten ist Ihr Besitz. Sie haben genug Geld dafür bezahlt!

    Erinnern Sie sich: Es wurde von Ihnen nie verlangt, ein MPU-Gutachten bringen zu müssen.

    Sie wurden nur aufgefordert, ein positives MPU-Gutachten vorzulegen (meistens in einem bestimmten Zeitraum).

    Diese »Pseudo-Freiwilligkeit« werden zwar die meisten ganz zu Recht als Hohn empfinden, aber wenigstens jetzt kann es Ihnen ein bisschen nützlich sein, indem Sie eben Ihr negatives Gutachten nicht abgeben.

    Sie waren der Auftraggeber für das MPU-Gutachten und nicht die Führerscheinstelle!

    Nach der Logik der MPU soll das positive Gutachten ja dazu dienen, dass Sie damit nachweisen, dass Sie Ihr Leben so nachhaltig geändert haben, dass Sie jetzt keine Gefahr im Straßenverkehr mehr darstellen und man Sie deshalb wieder auf die Allgemeinheit loslassen kann.

    Jetzt haben Sie sich aber leider ein negatives Gutachten eingefangen.

    Was sollte Ihnen das also nutzen bei der Führerscheinstelle?

    Gar nichts natürlich, denn die geht ja sowieso schon davon aus, dass Sie eine Gefahr darstellen!

    Es kann also niemals in Ihrem Interesse liegen, dass Sie das auch noch schwarz auf weiß vorliegen, nur damit das für die nächsten 10 Jahre in Ihrer Führerscheinakte bleibt!

    Das negative MPU-Gutachten enthält Empfehlungen

    Genau diese Empfehlungen sind oft das Problem, um nicht gleich zu sagen, die Falle.

    Sie stehen am Ende des Gutachtens und sind neutral-freundlich formuliert.

    Wie genau sie sind, kann sich sehr unterscheiden, je nachdem, was Ihnen der Gutachter mit auf den Weg geben möchte.

    Solange nur Sie das lesen, ist das kein Problem, denn Sie können ja immer noch entscheiden, woran Sie sich halten wollen und was Sie lieber ganz anders angehen.

    In dem Moment, wo das Gutachten mit diesen Empfehlungen aber in der Führerscheinakte liegt, werden die faktisch verbindlich und Sie müssen sich genau dran halten, denn der nächste Gutachter pinkelt dem vorigen nicht gern ans Bein, indem er seine Empfehlungen ignoriert.

    Das wäre gegen seinen Berufsethos.

    Warum ist das so? Weil der nächste Gutachter ja Ihre Führerscheinakte bekommt und deshalb sofort sieht, dass Sie schon einmal negativ bewertet worden sind.

    Selbstverständlich wird er nachschauen, was sein Kollege empfohlen hat.

    Und er will wissen, ob Sie sich daran gehalten haben.

    Wie, das haben Sie nicht getan?

    Aber warum denn nicht?

    Sie halten den Gutachter-Kollegen wohl nicht für kompetent!

    Sie ahnen schon, dass es verdammt schwer bis unmöglich wäre, trotzdem noch ein positives Gutachten zu bekommen.

    Auch wenn sich der neue Gutachter beim nächsten MPU-Anlauf nicht haarklein dran halten muss, wird er aber mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Teufel tun und seinem Kollegen widersprechen.

    - Sie wissen schon: die Sache mit den zwei Krähen...

    Deshalb das negative Gutachten nicht abgeben - drei Ausrufezeichen!!!

  • 5x in NRW
    Ruhrgebiet & Niederrhein

Über Uns

MPU-Vorbereitung / MPU-Beratung
MPU-Vorbereitung sollte keine Massenabfertigung sein, bei uns kümmern wir uns um jeden Teilnehmer einzeln. Daher gibt es nicht nur Gruppenseminare, sondern nach Möglichkeit Einzelgespräche. Mit uns zum Erfolg. Individuell & preiswert!

Kontakt
Hotline für Interessenten
Öffnungszeiten

Telefonisch

Sie erreichen uns Montags bis Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
In Ausnahmefällen auch deutlich länger, wenn an diesem Tag Termine stattfinden.
Wir rufen Sie im Zweifelsfall zeitnah zurück.


Termine

Unabhängig von den Telefonzeiten können Termine auch in den Abendstunden bzw. am Wochenende vergeben werden (evtl. gegen Aufpreis).

Wir bieten außerdem die Möglichkeit an, Termine virtuell über eine Online-Lösung per Telefon/Webcam/App durchzuführen.




Einzugsgebiete

© MPU.Tv – Praxis für Verkehrstherapie.