Fahren ohne Fahrerlaubnis in Deutschland: Risiken, Konsequenzen und die MPU
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine schwerwiegende Straftat. Die rechtlichen Konsequenzen und Risiken sind erheblich und können weitreichende Auswirkungen auf das Leben des Betroffenen haben. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die möglichen Konsequenzen, die Rolle der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und klärt, ob das Fahren innerhalb eines Fahrverbots dasselbe ist wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Was bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt vor, wenn eine Person ein Kraftfahrzeug führt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Dies kann verschiedene Szenarien umfassen, wie beispielsweise:
- Der Fahrer hat nie eine Fahrerlaubnis erworben.
- Die Fahrerlaubnis wurde entzogen und nicht wieder erlangt.
- Rechtliche Risiken: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Es drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.
- Versicherungsschutz: Im Falle eines Unfalls kann der Versicherungsschutz erlöschen. Die Haftpflichtversicherung kann Regressforderungen stellen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
- Verkehrsgefährdung: Ohne Fahrerlaubnis fehlt oft die notwendige Ausbildung und Prüfung der Fahrtüchtigkeit, was die Unfallgefahr erhöht.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wiederholungstäter können mit höheren Strafen rechnen.
- Punkte in Flensburg: Es werden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen.
- Führerscheinsperre: Eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann verhängt werden.
- Fahrzeugbeschlagnahmung: In einigen Fällen kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
- Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis.
- Hinweise auf charakterliche Mängel.
- Bedenken hinsichtlich der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs.
- Rechtliche Konsequenzen: Auch das Fahren während eines Fahrverbots ist strafbar und wird gemäß § 21 StVG geahndet. Es drohen ebenfalls Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen, sowie die Verlängerung des Fahrverbots und Punkte in Flensburg.
- MPU-Risiko: Auch hier kann eine MPU angeordnet werden, insbesondere bei wiederholten Verstößen.
Artikel von Sascha Vierrether