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Bei Verkehrskontrollen durch die Polizei in Deutschland stellt sich oft die Frage, unter welchen Bedingungen Alkohol- oder Drogentests angeordnet werden dürfen. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rechte der Verkehrsteilnehmer und die Handlungsmöglichkeiten der Polizei bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum.
Darf die Polizei ohne stichhaltigen Grund einen Alkohol- oder Drogentest anordnen?
Bei Routinekontrollen im Straßenverkehr hat die Polizei bestimmte Rechte, jedoch sind diese durch rechtliche Vorgaben eingeschränkt. Grundsätzlich darf die Polizei nicht ohne stichhaltigen Grund einen Alkohol- oder Drogentest anordnen. Ein solcher stichhaltiger Grund wird als „konkreter Verdacht“ bezeichnet und ist notwendig, um in die Persönlichkeitsrechte des Fahrers einzugreifen.
Was zählt als stichhaltiger Grund für einen Test?
Ein stichhaltiger Grund liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkt"