Nach Karneval ist vor der MPU – Warum die fünfte Jahreszeit die Zahl der Trunkenheits-MPUs beeinflusst
Jedes Jahr verwandelt sich Deutschland in der „fünfte Jahreszeit“: Weiberfastnacht, Rosenmontag, Faschingsdienstag und zahllose Sitzungen, Umzüge und Partys prägen diese Wochen. Für Millionen Jecken bedeutet das vor allem eins: Feiern, Tanzen, geselliges Beisammensein – oft begleitet von reichlich Alkohol. Doch was viele zu Karneval nicht bedenken: Die ausgelassene Stimmung kann schnell ernste Konsequenzen im Straßenverkehr haben – insbesondere im Hinblick auf Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) und die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).
🎉 Karneval und Alkohol: Risiko im Straßenverkehr
Karneval gilt vielen als Synonym für Frohsinn und Festlaune, doch genau in diesen Tagen steigt auch die Gefahr von Alkohol am Steuer – besonders nach den närrischen Abenden. Zwar gibt es keine Sonderrechte für Jecken auf der Straße, aber die Mischung aus Feierlaune, geselligem Trinken und später Heimfahrt führt statistisch häufig zu einem spürbaren Anstieg von Verkehrsdelikten durch Trunkenheit. Bereits an den Karnevalstagen selbst verstärken Polizei und Behörden Alkoholkontrollen und Präventionsmaßnahmen, weil die Gefahr von Unfällen und Gesetzesverstößen höher ist als zu normalen Zeiten.
Was gilt rechtlich in der Karnevalszeit?
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0,3 ‰: Kann bereits strafbar werden, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.
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0,5 ‰: Beginn der Ordnungswidrigkeit für Pkw-Fahrende mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
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1,1 ‰: Ab diesem Wert spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit im Pkw – strafbar nach § 316 StGB.
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Für Radfahrende gelten ebenfalls Grenz- und Strafbestimmungen, wenn die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist.
Das heißt: Auch nach dem Feiern am nächsten Morgen können noch Restalkohol und damit Risiken und Konsequenzen im Straßenverkehr bestehen.
📈 Trunkenheitsfahrten und ihre Folgen nach Karneval
Konkrete amtliche Zahlen, die eine genaue Steigerung der MPU-Erteilungen direkt nach Karneval ausweisen, liegen zwar nicht punktgenau vor, jedoch zeigen verschiedene polizeiliche Bilanzen und Verkehrsunfallstatistiken, dass Alkoholunfälle im Zeitraum der närrischen Tage über dem Jahresdurchschnitt liegen und nach solchen Fest- oder Feiertagszeiten verstärkt Kontrollen, Anzeigen und Maßnahmen folgen. Insbesondere:
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Polizei-Bilanzen aus NRW weisen in der Karnevalszeit regelmäßig mehrere hundert Fälle von Trunkenheit im Verkehr und zahlreiche direkt einbehaltene Führerscheine auf – teilweise allein während eines einzigen Festwochenendes.
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Verkehrssicherheitsinformationen zeigen, dass Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Alkohol an solchen Feier- und Festtagen oft über dem Durchschnitt liegen, weil viele Menschen nach dem Feiern unverhältnismäßig alkoholisiert wieder ins Fahrzeug steigen.
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Auch nach der Karnevalszeit gibt es häufig erhöhte polizeiliche Kontrollen und Nachbereitung, weil sich viele Vergehen erst im Nachgang durch Anzeigen, Gutachten und zivil- oder strafrechtliche Verfahren zeigen.
Diese Faktoren sorgen regelmäßig dafür, dass nach Karneval eine erhöhte Zahl von Verkehrsteilnehmern mit Alkoholauffälligkeiten in den Behördenakten landet – und damit auch in den MPU-Statistiken auftauchen kann.
🧠 Warum das Thema MPU jetzt besonders wichtig ist
Viele Betroffene denken bei einer Trunkenheitsfahrt nur an Bußgeld oder den Führerscheinentzug – doch das ist nur die erste juristische Stufe. Bei Alkoholwerten im höheren Bereich oder bei wiederholter Trunkenheit im Straßenverkehr kann die Führerscheinstelle eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, bevor sie die Fahrerlaubnis wieder erteilt. Das gilt vor allem:
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Wenn absolute Fahruntüchtigkeit (z. B. ≥ 1,1 ‰) festgestellt wurde.
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Bei Wiederholungsfällen oder besonderer Gefährdung Dritter.
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Wenn der Verdacht besteht, dass ein Verhalten nicht einmalige Ursache war.
Auch wenn viele alkoholisierte Fahrten zunächst nur bußgeld- oder strafrechtliche Folgen haben, kann die MPU-Anordnung im Nachgang aufgrund der Verkehrsakte erfolgen, weil Behörden bei bestimmten Delikten standardmäßig ein MPU-Gutachten anfordern, bevor sie die Fahreignung wiedererlangen lassen. Deshalb landen viele Karnevals-Auffälligkeiten nicht erst während der fünften Jahreszeit, sondern erst im zeitlichen Anschluss mit MPU-Anordnung in den Statistiken und Akten.
🔎 Praktische Tipps für MPU-Betroffene nach Karneval
Damit aus einer ausgelassenen Nacht nicht ein langwieriger MPU-Fall wird, hier einige Hinweise:
📌 Sofortmaßnahmen nach dem Alkoholgenuss
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Auto stehen lassen – der sicherste Weg, Ärger und Gefährdungen zu vermeiden.
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Auch Restalkohol am nächsten Morgen kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
📌 Verhalten nach einem Alkoholfahrverstoß
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Rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, besonders wenn ein hoher Promillewert erreicht wurde.
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MPU-Vorbereitung ernst nehmen: Dokumentation, Reflexion und ggf. Beratung sind entscheidend.
📌 Prävention für künftige Karnevalszeiten
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Planung des Heimwegs bereits vor der Feier: Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder nüchterner Fahrer.
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Bewusstes Trinken und ausreichend Zeit für den Abbau von Alkohol einplanen.
🧩 Fazit: Karneval – unbeschwerte Feierzeit oder MPU-Risiko?
Die fünfte Jahreszeit gehört zu den schönsten Zeiten im Jahr für viele Menschen – doch die Grenze zwischen Feierlaune und Verkehrsdelikt ist oft schmal. Alkohol am Steuer bleibt nicht nur tagsüber oder an den Karnevalstagen selbst ein Risiko, sondern zeigt seine Folgen oft erst im Nachfeld, wenn Anzeigen, Verfahren und MPU-Anordnungen für Betroffene Realität werden. Eine nüchterne Planung und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr sind daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch der beste Schutz vor MPU-Konsequenzen.