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Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, ist für viele Betroffene ein Buch mit sieben Siegeln. Besonders verwirrend ist oft die Frage: Muss ich überhaupt Abstinenznachweise erbringen – und wenn ja, wie lange? Die Antwort darauf ist nicht pauschal – denn tatsächlich gibt es klare Kriterien, aber auch individuellen Ermessensspielraum. Doch wer entscheidet das eigentlich?
Die Schlüsselrolle der Führerscheinstelle
Zunächst einmal ist die Führerscheinstelle (also die Fahrerlaubnisbehörde) die Institution, die darüber entscheidet, ob eine MPU überhaupt erforderlich ist – und in welchem Zusammenhang. Bei Anordnung der MPU gibt sie jedoch nicht konkret vor, ob und wie lange Abstinenznachweise nötig sind. Sie überlässt diese Einschätzung der zuständigen MPU-Begutachtungsstelle – also dem medizinisch-psychologischen Gutachter.