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Nicht jeder der seinen Führerschein abgeben musste, muss auch eine Begutachtung der Fahreignung durchführen lassen, andersherum kann das Straßenverkehrsamt auch eine MPU anordnen, wenn es davon ausgeht, dass man eine Gefährdung für den Straßenverkehr sein könnte. Dies kann wegen einer bekannten Alkohol oder Drogenproblematik der Fall sein oder auf Grund von strafrechtlichen Verstößen z.B. Körperverletzung, Diebstahl etc.
Eine MPU ist keine Strafe. Sie ist ein Verwaltungsakt.
Die eigentlichen Gründe, die zu einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung führen, können verjähren, dies gilt jedoch nicht, wenn die
Medizinisch-Psychologische Untersuchung seitens des Amtes bereits angeordnet ist. Im Beamtendeutsch kann die Begutachtung der Fahreignung weder rückgängig gemacht noch angefochten werden.
siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland)
Wann macht ein"