M P U T V

"In der Regel kommt eine MPU in folgenden Fällen auf Sie zu • Ihre Fahrerlaubnis war wiederholt entzogen. • Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr. • Sie führten wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr 6 (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille). • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder der Konsum von Betäubungsmitteln und/oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen. • Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Punkte). • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder zur erheblichen Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde. Fahrzeuge sind nicht nur Kraftfahrzeu"

"

Abstinenz

Ausdruck dafür, eine bestimmte Substanz nicht mehr zu konsumieren. In der MPU sind vor allem die Alkoholabstinenz (der völlige Verzicht auf Alkohol) und die Drogenabstinenz (völliger Verzicht auf den Konsum von Drogen und anderen Rauschmitteln) von Bedeutung. Es ist im Rahmen der MPU erforderlich, die Abstinenz nicht nur zu behaupten, sondern auch nachzuweisen (vgl.: Abstinenznachweis).

Abstinenznachweis (Alkohol)

Eine Abstinenz (z.B. von Alkohol) muss im Rahmen einer MPU belegt werden. Im Falle von Alkoholabstinenz kann dies durch die Ermittlung im Rahmen des ETG-Wertes im Rahmen eines Screening-Programms erfolgen. Eine alkoholabstinente Lebensweise ist z.B. im Falle einer Alkoholabhängigkeit (auch: Alkoholkrankheit) erforderlich, um die Eignungsbedenken der Straßenverkehrsbehörde auszuräumen.

Abstinenznachweis (Drogen)

"