M P U T V

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Nicht jeder der seinen Führerschein abgeben musste, muss auch eine Begutachtung der Fahreignung durchführen lassen, andersherum kann das Straßenverkehrsamt auch eine MPU anordnen, wenn es davon ausgeht, dass man eine Gefährdung für den Straßenverkehr sein könnte. Dies kann wegen einer bekannten Alkohol oder Drogenproblematik der Fall sein oder auf Grund von strafrechtlichen Verstößen z.B. Körperverletzung, Diebstahl etc.

Eine MPU ist keine Strafe. Sie ist ein Verwaltungsakt.

Die eigentlichen Gründe, die zu einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung  führen, können verjähren, dies gilt jedoch nicht, wenn die
Medizinisch-Psychologische Untersuchung  seitens des Amtes bereits angeordnet ist. Im Beamtendeutsch kann die Begutachtung der Fahreignung weder rückgängig gemacht noch angefochten werden.

siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland)

Wann macht ein"

"Wie ist das mit den „Euroführerscheinen“? Mit dem Entzug Ihres Führerscheins ist Ihre bisherige Fahrberechtigung erloschen. Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis und damit die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins neu beantragen. Zuständig ist die Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet einen ausländischen EU-Führerschein fristgerecht in einen deutschen Umzuschreiben. Der EU-Führerschein ist zwar Eigentum des jeweiligen Landes, jedoch sind Fahrerlaubnis und Füherschein nicht zu verwechseln. ausländischer Führerschein erlaubt? Sie dürfen also einen ausländischen EU-Führerschein besitzen, dieser gilt auch als Fahrerlaubnis, aber eben nicht in den Ländern, wo ein Entzug der Fahrerlaubnis verordnet wurde. Die Rechtslage zur EU-Fahrerlaubnis bzw. zum EU-Führerschein ist sehr komplex. Verlassen Sie sich nicht auf Halbwissen oder dubiose Angebote. Laut neuster Rechtsprechung haben einige Straßenverkehrsämter sich trotzdem"

"Wir bekommen sehr oft die Frage gestellt, ob es nicht möglich ist auch ohne MPU den Führerschein wiederzubekommen. Grundsätzlich wäre es möglich auch ohne MPU den Führerschein wiederzubekommen, aber da die MPU ein reiner Verwaltungsakt und keine per Gericht erteilte Strafe ist, bringt es absolut nichts (wie einige Anwälte raten) gegen diesen Beschluss vorzugehen; im Gegenteil, dadurch verscherzt man es sich eher mit dem Straßenverkehrsamt. Der bessere Weg ist es da, einfach menschlich zu bleiben. Wir sind in ständigem Kontakt mit den wichtigsten Behörden und können auch auf menschlicher Basis oftmals die Art der MPU abmildern oder sogar Fehler des Straßenverkehrsamtes aufdecken, wodurch in seltenen Fällen sogar die MPU erlassen wird. Aber der bessere Weg ist die Strafe einfach zu akzeptieren und sich auf die MPU vorzubereiten. Lesen Sie dazu auch gerne weiter in unserem Blog. Sprechen Sie uns einfach darauf an! Wir helfen Ihnen - Versprochen! Rufen Sie uns an unter d"

"Führerschein weg? Was Sie jetzt tun können Was ist zu tun, wenn der Führerschein verloren oder geklaut wird? Was ist zu tun, wenn der Führerschein verloren oder geklaut wird? Der Verlust vom Führerschein ist ärgerlich. Doch aufgrund der neuen und kleinen Scheckkartengröße ist dies natürlich möglich. Je nachdem wie Ihnen der Führerschein abhanden gekommen ist, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen, müssen Sie beispielsweise anders vorgehen, als wenn Sie Ihren Führerschein einfach ausversehen verloren haben. Es kommt also darauf an, ob der Führerschein geklaut oder nur verloren wurde. Die Begrifflichkeiten sind jedoch die gleichen. Zuerst wird ein vorläufiger Führerschein, oder auch Übergangsführerschein genannt, ausgestellt. Dieser besitzt eine bestimmte Gültigkeit, die abläuft, wenn der neue Führerschein, oder auch Ersatzführerschein genannt, ankommt. Auf dem Übergangsführerschein sind u.a. der Name, Adresse und d"

"1. Die Kontaktaufnahme Besuchen Sie uns in unseren Räumlichkeiten und vereinbaren Sie persönlich einen Termin für ein kostenloses Infogespräch. In Krefeld und Mönchengladbach sind Sie in wenigen Schritten vom HBF beim uns. Sie erreichen uns Montag – Freitag von 8:30 bis 19:00 Uhr unter: Festnetz: +49 (0) 2831 / 978 54-00 Direktwahl MPU-Beratung: + 49 (0) 2831 / 978 5460 Selbstverständlich können Sie auch persönlich vorbeikommen und einen Termin vereinbaren. Das Infogespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir bemühen uns, Ihnen so schnell wie möglich einen Beratungstermin zu geben. Oder Sie vereinbaren einen Rückruf und wir rufen Sie zeitnah zurück. 2. Das Infogespräch Bitte bringen Sie zum Infogespräch alle Ihre Aktenunterlagen (Delikte, Gerichtsurteile etc.) mit. Wir werden gemeinsam Ihre Unterlagen ansehen und das weitere Vorgehen mit Ihnen ausführlich besprechen (Vorgehen Ordnerbezüglich der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, MPU-Vorbereitung u"