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Routinekontrollen durch die Polizei sind im Straßenverkehr keine Seltenheit. Für viele Autofahrer stellen sie eine unangenehme Unterbrechung dar, doch sie sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit. Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten darüber, welche Rechte und Pflichten beide Seiten – Polizei und Autofahrer – bei solchen Kontrollen haben. In diesem Artikel klären wir, was die Polizei bei einer Routinekontrolle darf und was nicht, und beantworten die Frage, ob die Polizei jemanden einfach ohne ersichtlichen Grund auf Drogen testen darf.
Rechte und Pflichten der Polizei bei Routinekontrollen
Die rechtlichen Grundlagen für Polizeikontrollen im Straßenverkehr sind im Wesentlichen im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und in den jeweiligen Landespolizeigesetzen geregelt.
**1. Anhalten und Überprüfen (§ 36 StVO):
Die Polizei ist berechtigt, Fahrzeuge anzuhalten und Verkeh"