M P U T V

"94.819 Personen mussten sich im Jahr 2013 im Rahmen einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) begutachten lassen.  Das waren knapp ein Prozent mehr als im Vorjahr, berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt. Somit wurde der in den letzten Jahren rückläufige Trend der Begutachtungszahlen nicht fortgeführt. Im Jahr 2013 führten die 13 aktiven Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung 94.819 medizinisch-psychologische Untersuchungen durch (Bild: Bundesanstalt für Straßenwesen) Bei den Ergebnissen der MPU gab es kaum Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: Rund 57 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt, 2012 waren es 56 Prozent. Knapp 36 Prozent – und damit ein Prozent weniger – wurden „ungeeignet“, etwa sieben Prozent wie in 2012 als „nachschulungsfähig“ eingestuft. Insgesamt ist in 2013 ein Rückgang der Begutachtungen aufgrund v"

"91.536 Personen mussten sich im Jahr 2014 im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) begutachten lassen. Das waren mehr als drei Prozent weniger als im Vorjahr, berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt. Bei den Ergebnissen der MPU gab es kaum Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: Über 58 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt, rund 35 Prozent als „ungeeignet“ und fast sieben Prozent als „nachschulungsfähig“ eingestuft. Insgesamt ist in 2014 ein Rückgang der Begutachtungen aufgrund von Alkohol-Fragestellungen um fast sechs Prozent festzustellen. Mit 44.632 Untersuchungen ist dies erstmals weniger als der Hälfte aller Begutachtungen. Alkoholauffälligkeit war allerdings wie in den Vorjahren der häufigste Grund für eine MPU. Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrs­behörde, ob eine P"

"Wurde Ihre Fahrerlaubnis aufgrund einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung entzogen, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar zwingende Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, unabhängig von einer etwa geforderten MPU. Ein besonderes Aufbauseminar wird erforderlich, wenn dem Entzug ein Alkoholdelikt oder die Verkehrsteilnahme unter anderen berauschenden Mitteln vorausgegangen war. Beachten Sie bitte, dass eine noch nicht vollständig abgelaufene Probezeit nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis weiterläuft. Unter Umständen ist auch die Fahrerlaubnisprüfung für die beantragte(n) Fahrerlaubnisklasse(n) erneut abzulegen. Die Führerscheinstelle ordnet eine neue Führerscheinprü- fung an, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Sie nicht mehr über die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs verfügen. Diese können zusätzlich zu den vorgenannten Eignungszweifeln unter anderem durch eine längere Zeit"

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Ist aufgrund von Alkohol- oder Drogenauffälligkeit eine MPU erforderlich, kann es sein, dass neben einer psychologischen Aufarbeitung auch eine Abstinenz notwendig ist. In diesem Fall muss die Abstinenz nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zur Notwendigkeit, Umfang und Form von Abstinenznachweisen erhalten Sie bei einem persönlichem Gespräch.

Welche Arten von Abstinenzen gibt es?

Zunächst muss man eben unterscheiden ob eine Drogen- oder Alkoholabstinenz veranlagt werden muss. Bei einer Alkoholfragestellung, kann je nach Blutwerten zur Tat ein sogenanntes "kontrolliertes Trinken" ausreichend sein. In diesem Fall benötigen Sie keine Vollabstinenz.

Da es keine eindeutige Regelung gibt, in welchem Fall was genau anzuwenden ist, empfehlen wir Ihnen daher ein kostenfreies Erstgespräch mit einem unserem Praxismitarbeiter. Denn jede MPU ist anders und Wahl der Abstinenz muss begründet sein und außerdem gewissen gesetzlichen Kriterien entsprechen.

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"In der Regel kommt eine MPU in folgenden Fällen auf Sie zu • Ihre Fahrerlaubnis war wiederholt entzogen. • Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr. • Sie führten wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr 6 (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille). • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder der Konsum von Betäubungsmitteln und/oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen. • Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Punkte). • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. • Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder zur erheblichen Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde. Fahrzeuge sind nicht nur Kraftfahrzeu"