Beitragsbild MPU wegen Benzodiazepine und Opioide

    Bei vorangegangemnem Betäubungsmittelkomsum ist das Untersuchungsprogramm grundsätzlich polytoxikologisch angelegt (Amphetamine, Benzodiazepine, Cannabinoide, Kokain-Metabolit, Opiate und Methadon).

    Für den Fall, dass bei Ihnen eine Opiat-Abhängigkeit bestand, muss der Untersuchungsumfang auf Opioide (Buprenorphin, Tilidin, Tramadol, Oxycodon und Fentanyl einschließlich Metabolite) erweitert werden. Nur bei Einhaltung aller vier CTU-Kriterien kann durch uns ein Abschlussbericht für Ihre MPU-Stelle verfasst werden.

    Um welche Substanzen erweitert sich das Screening bei einem Opiate-Missbrauch?

    Nach vorangegangenem Opiat-Missbrauch wird zusätzlich auf Opioide, wie z. B. Fentanyl, Tilidin, Tramadol und Buprenorphin, getestet.

    Wichtige Hinweise

    Medikamente

    Die aktuelle Medikamenteneinnahme wird bei jeder Einbestellung dokumentiert. Wenn Sie Medikamente eingenommen haben, teilen Sie uns dies bitte unaufgefordert bei jeder Urinabgabe mit (bitte auch nachstehende Hinweise zum ETG beachten). Für ärztlich verordnete Medikamente, deren Wirkstoffe oder Metaboliten den Regelungen der CTU3-Kriterien unterliegen, muss noch vor Untersuchung der Urinprobe ein ärztliches Attest, welches die zwingend notwendige Verordnung dieser Medikamente beweist, vorgelegt werden. Ansonsten ist von einer willkürlichen Aufnahme dieser Substanz(en) auszugehen. Das Programm muss dann abgebrochenwerden.

    Alkoholabstinenz:

    Neben dem Verzicht auf alkoholische Getränke müssen auch alkoholhaltige Lebensmittel wie z. B. Tiramisu, Weinsauce, Konditoreiwaren (Pralinen etc.) gemieden werden. Auch alkoholhaltiges Mundwasser und frei verkäufliche pflanzliche Arzneimittel auf Alkoholbasis (z.B. Iberogast®, Echinacin-Tropfen) dürfen nicht eingenommen werden, da sie in jedem Falle zum Nachweis von ETG im Urin führen. Beachten Sie bitte, dass so genanntes „alkoholfreies Bier (auch Sekt / Wein)“ und naturtrübe Säfte (z. B. Apfelsaft) geringe Mengen an Alkohol enthalten können.

    Drogenscreening:

    Mohnhaltige Speisen (Mohnkuchen, Mohnbrötchen, Mohnjoghurt) müssen gemieden werden, da sie in jedem Falle ein positives Opiat-Testergebnis liefern. Der Konsum von Hanfprodukten sowie der Aufenthalt in Räumen mit Cannabisrauch in der Umgebungsluft kann ein positives Cannabis-Testresultat im Urin ergeben. Eine unwissentliche Aufnahme von Betäubungsmiteln kann nicht berücksichtigt werden. 

    Neu ist ab dem 01.05.2014, dass sicher positive Analysenresultate unterhalb der in der chemisch-toxikologischen Untersuchung geforderten Bestimmungsgrenzen auf dem Analysenbefund mitgeteilt und als Konsumnachweis gewertet werden müssen (Beurteilungskriterien für Fahreignung, 3. Auflage).

    Passen Sie Ihre Verhaltensweisen deshalb vorsorglich entsprechend an.

    Urinverdünnung:

    Der Verdünnungsgrad des Urins wird über die Kreatinin-Konzentration ermittelt. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Vorliegen eines verdünnten Urins d.h. Kreatinin-Konzentration unter 0,2 g/l (z.B. durch übermäßige Flüssigkeitsaufnahme) das Ergebnis des toxikologischen Urin-Screenings von Ihrer MPU- bzw. Führerscheinstelle nicht anerkannt wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb in Ihrem eigenen Interesse, vor der Urinabgabe keinesfalls größere Mengen an Flüssigkeit (z. B. Kaffee oder Tee) zu trinken.

    Bei Abgabe einer Urinprobe, die zweimal in Folge einen Kreatinin-Wert unterhalb von 0,2 g/l aufweisen, muss das Programm abgebrochen werden, da die Befunde dann nicht mehr von der MPU-Stelle anerkannt werden. Eine Ausnahme bilden Zustände und Erkrankungen die als akzeptable medizinische Erklärung ärztlich attestiert sind.

    Sie haben weitere Fragen zum Thema? Rufen Sie uns kostenlos an, wir beraten Sie gern: 0800 - 117 17 17 (kostenfreis aus dem Festnetz + Mobil)

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